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Datenschutzrichtlinie des Schützensportvereins Buchenbach 1960 e.V.

 
Präambel 
Der SSV Buchenbach 1960 e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene 
Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs oder der 
Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und 
des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen 
einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt 
sich der Verein die nachfolgende Datenschutzrichtlinie.

§ 1 Allgemeines 
Zur Erfüllung der Zwecke und Aufgaben des Vereins werden unter Beachtung der Vorgaben der 
EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) 
personenbezogene Daten über persönliche und sachliche Verhältnisse der Mitglieder im Verein 
verarbeitet. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen
und Teilnehmern am Sportbetrieb und Funktionsträgerinnen und Funktionsträgern sowohl 
automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von 
ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht 
und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-
Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzrichtlinie durch alle 
Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten. 

§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder 
1. Im Rahmen des Mitgliedsschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden
Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, 
Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. 
Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen 
Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen.

2. Im Rahmen der Zugehörigkeit der Verbandszugehörigkeit des Schützensports, werden 
personenbezogene Daten der Mitglieder an den Südbadischen Sportschützenverband e.V. und 
dem Deutschen Schützenbund e.V. weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur 
Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen und an solchen Veranstaltungen 
teilnehmen. Insbesondere werden Name, Geburtsdatum, Adresse, Geschlecht, 
Staatsangehörigkeit sowie die Sportdisziplin für die genannten Zwecke weitergeleitet.

§ 3 Rechte der Mitglieder
Soweit die in den jeweiligen Vorschriften beschriebenen Voraussetzungen vorliegen, hat jedes 
Vereinsmitglied insbesondere die folgenden Rechte:
- das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DS-GVO,
- das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DS-GVO,
- das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DS-GVO,
- das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DS-GVO,
- das Recht auf Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DS-GVO,
- das Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DS-GVO und
- Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 DS-GVO.

§ 4 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit 
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten 
in Aushängen und in Internetauftritten veröffentlicht sowie an die Presse weitergegeben. 

2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: 
Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Disziplinen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter 
oder Geburtsjahrgang. 

3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht 
wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen. 

4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands der 
Jugendabteilungsleiterinnen, bzw. der Jugendabteilungsleiter sowie der Jugendsprecherin, bzw. 
des Jugendsprechers mit Vorname, Nachname sowie der Funktion veröffentlicht. Im Rahmen der 
vereinsdienstlichen Erreichbarkeit werden zusätzlich die Adresse, die E-Mail-Adresse und 
Telefonnummer des 1. Vereinsvorsitzenden auf der Internetseite des Vereins veröffentlicht. 

§ 5 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein 
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 
BGB. Funktional ist die Aufgabe der Allgemeine Vereinsverwaltung  zugeordnet, soweit die 
Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.

§ 6 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und -listen 
1. Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den jeweiligen Funktionsträgerinnen und 
Funktionsträgern des Vereins (z.B. Vorstandsmitgliedern oder Abteilungsleitern) insofern zur 
Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei 
verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten. 

2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur 
herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von 
Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen 
zum Beispiel  zur Anmeldung oder zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine 
solche Herausgabe. 

3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer 
oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im 
Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der 
Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung.
Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung 
abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der 
Verwendung vernichtet werden. 

§ 7 Kommunikation per E-Mail 
Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt 
per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind 
die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden. 

§ 8 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit 
Alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger des Vereins, die Umgang mit personenbezogenen 
Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands oder Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter), sind 
auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.

§ 9 Datenschutzbeauftragter 
Da im Verein in der Regel unter 10 Personen mit der automatisierten Verarbeitung beschäftigt sind,
wird auf die Ernennung eines Datenschutzbeauftragen verzichtet. Sobald im Verein in der Regel 
mindestens 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten 
beschäftigt sein sollten, wird der Verein umgehend einen Datenschutzbeauftragten benennen. Die 
Auswahl und Benennung obliegt dem Vorstand nach § 26 BGB. Der Vorstand hat sicherzustellen, 
dass die benannte Person über die erforderliche Fachkunde verfügt. Vorrangig ist ein interner 
Datenschutzbeauftragter zu benennen. Ist aus den Reihen der Mitgliedschaft keine Person bereit, 
diese Funktion im Rahmen eines Ehrenamtes zu übernehmen, hat der Vorstand nach § 26 BGB 
einen externen Datenschutzbeauftragten auf der Basis eines Dienstvertrages zu beauftragen. 

§ 10 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten 
1. Der Verein unterhält zentrale Internetauftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und 
Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem Administrator. Änderungen dürfen 
ausschließlich durch den 1. Vorstandsvorsitzenden und dem Administrator vorgenommen werden. 

2. Der Administrator ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit 
Online-Auftritten verantwortlich. 

§ 11 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung 
1. Alle Funktionsträgerinnen und Funktionsträger des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer 
jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder –
weitergabe ist untersagt. 

§ 12 Inkrafttreten 
Diese Datenschutzrichtlinie wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 08.06.2018 
beschlossen und tritt am 01.07.2018 mit der Auslage im Schützenhaus des Vereins in Kraft. 

Buchenbach, den 08.06.2018 
Oberschützenmeister Martin Schuler

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